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Bau von Häusern
Wir führen Ihr Bauvorhaben von A bis Z aus und stellen Ihnen ein fertiges, wohnbereites Haus zur Verfügung, das sowohl auf Ihrem eigenen als auch auf einem von uns erworbenen Grundstück errichtet werden kann. Unten schildern wir sämtliche Bauschritte, die nach der Erlangung aller erforderlichen Genehmigungen ausgeführt werden müssen.
Nullzustand
Es ist die Organisationsetappe, in der wir den Bauplatz für die Bauarbeiten vorbereiten. Der Nullzustand bedeutet, dass wir u.a. die Baustelle sowie den Grundriss des zu erbauenden Gebäudes genau abgegrenzt haben. Auf dieser Etappe werden auch Fundamente und Kanalisation gelegt. Wird im Entwurf eine Unterkellerung vorgesehen, umfasst der Nullzustand auch die Kellerfußböden,
-wände und die Kellerdecke.
In dem Bauschritt muss man die Leistungen eines Geodäten in Anspruch nehmen, der gemeinsam mit dem Hausherrn die Grenzen des Grundstücks und des künftigen Hauses absteckt. Man soll auch den Transport von Baumaterialien beauftragen (der sog. Schwertransport).
Nachdem dieser Schritt abgeschlossen ist, können die Bauarbeiten z.B. bei ungünstigen Wetterbedingungen unterbrochen werden. Es ist jedoch wichtig, dass das Bauwerk vorher sorgfältig geschützt wird.
Offener Rohbau
Offener Rohbau bedeutet, dass in unserem Traumhaus schon Wände, Schornsteine, Treppen, der Dachstuhl und die Dachdeckung fertig gestellt worden sind. Im Bauwerk gibt es noch keine Fenster, Türen oder Trennwände. Auf dieser Etappe werden manchmal auch Dachfenster und Traufen eingelegt, um die Innenräume zusätzlich vor Nässe zu schützen.
Da werden vor allem Maurer, Schreiner und Dachdecker als Fachkraft eingesetzt. Sie sind für die Errichtung von Wand- und Dachkonstruktionen zuständig. Beim Ablauf von Bauarbeiten des Rohbaus braucht man u.a. Stempeln, Bretter und eine Betonpumpe.
Der offene Rohbau ist kein guter Zeitpunkt zur Unterbrechung von Bauarbeiten. Sollte es aber dazu kommen, müssen alle Öffnungen (Fenster, Türen) im Bauwerk mit Brettern und Folien gesichert werden.
Geschlossener Rohbau
Von einem geschlossenen Rohbau spricht man dann, wenn alle Fenster und Türen eingelegt wurden. Dies bedeutet, dass das Haus vor Witterungsauswirkungen geschützt ist und es nur Ausbauarbeiten auszuführen sind. Auf dieser Etappe werden Trennwände im Innenraum, die Dachdeckung, Traufen und Blechbearbeitung im Dachbereich ausgeführt.
Mit dem geschlossenen Rohbau sind ungefähr 40-50% aller Arbeiten (des schlüsselfertigen Zustands) abgeschlossen.
Ausbaufertiger Zustand
Der ausbaufertige Zustand ist eine Etappe beim Hausbau, wenn alle Bauarbeiten samt der Wärmedämmung, der Anschlüsse, teilweise der Geländebewirtschaftung gewährleistet sind. Dann wird die Fassade, die vollkommen vor Witterungsauswirkungen schützt, ausgeführt, sowie Schornsteine erbaut, Fensterbänke eingesetzt, Abflussröhre geführt, Außentreppen ausgebaut, Treppengeländer und Fensterbänke außen montiert. Der ausbaufertige Zustand bedeutet, dass die Wände und das Dachgeschoss wärmeisoliert, Kanalisations-, Warm- und Kaltwasserleitungen, traditionelle Heizanlage, elektrische, telefonische Leitungen und Fernsehleitungen sowie Anschlüsse (ohne angemessene Infrastruktur) installiert sind. In den Bereich dieser Etappe fallen auch die Umzäunung und der Bau der Zufahrtstrasse zur Garage.
Hat der Bauherr vor, auf dieser Etappe Bauarbeiten z.B. vor dem Winter zu unterbrechen, soll er für eine entsprechende Wärmedämmung sorgen. Ein ungeschütztes Bauwerk kann sich negativ auf die Dampfsperre, also einen Sonderschutz (z.B. auf die Polyethylenfolie) vor Witterungsbedingungen, vor allem vor Nässe, auswirken.
Schlüsselfertiger Zustand
Es ist der letzte förmliche Bauschritt. Die Bezeichnung lässt leicht entschlüsseln, und zwar es bedeutet, dass das Haus bewohbar ist. In Polen ist der „schlüsselfertige“ Aufgabenbereich nicht präzise festgelegt und der Termin wird von verschiedenen Bauunternehmen unterschiedlich interpretiert. Im allgemeinen nimmt man an, dass ein „schlüsselfertiges” Haus über sämtliche Installationen, Putz, sowie die Armatur (die sog. weiße Montage) verfügt, dass Wände und Fußböden sowie die Fenster und Türen von inneren und außen ausgebaut sind. Hinweis! Der schlüsselfertige Zustand bedeutet keinesfalls, dass in Innenräumen Möbel und Elemente der Ausstattung stehen.
Der schlüsselfertige Zustand bedeutet auch, dass die Bauaufsichtbehörde über den Abschluss von Bauarbeiten zu benachrichtigen ist. Dieses Verfahren ist für die Erlangung der Genehmigung zur Gebäudenutzung erforderlich.